In Deutschland kann ich und jede Person, welche das 14. Lebensjahr vollendet hat, ein polizeiliches Führungszeungis beantragen. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen: Das für meine privaten Zwecke und eines für die Vorlage bei einer deutschen Behörde.

Beantragen kann ich es bei der örtlichen Meldebehörde, oder an dem Ort meines regelmäßigen Aufenthalts. Die Beatragung kann auch online über das Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen. Beiden gleich ist, dass ich meinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen muss. Bei der Behörde muss ich persönlich vorsprechen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Sollte ich gestzlich vertreten werden, so kann auch meine gesetzliche Vertretung das polizeiliche Führungszeugnis beantagen. Die Vertretungsbefugnis muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.

Etwas komplizierter empfinde ich die Antragstellung des polizeilichen Führungszeugnisses per Postweg über das Einwohnermeldeamt. Hier muss ich neben einem formlosen Antragschreiben außerdem meine persönlichen Daten, wie Geburtstag, Geburts­name, Vornamen, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift angeben. Des Weiteren muss ich die Unterschrift auf diesem Antrag zusätzlich beglaubigen lassen. Das erfolgt – verbunden mit weiteren Kosten – beim Notar. Der Zeitaspekt bei diesem Weg sollte ich auf jeden Fall nicht vernachlässigen.

Sollte das beantragte polizeiliche Führungszeugnis nicht direkt zur Vorlage bei einer deutschen Bundesbehörde vorgesehen sein, so ist es möglich, dass ich mir dieses unter Vorlage meines amtlichen Lichtbildausweises bei der örtlichen Meldebehörde persönlich aushändigen lasse.

Über die Kosten des Verfahrens kann ich mich vorab bei der zuständigen örtlichen Meldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz erkundigen.